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BGH, 19.01.1983 - IVb ZB 787/80 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ermittlung des Versorgungsausgleichs bei Scheidung einer Ehe - Ausgleich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst - Unverfallbarkeit der Anwartschaften des bei einer Zusatzversorgungseinrichtung Versicherten, noch im öffentlichen Dienst beschäftigten Ehegatten auf die ...
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- BGH, 17.01.1979 - IV ZB 111/78
Beschwerde - Eheurteil - Folgesache - Zulassung beim Beschwerdegericht - …
Auszug aus BGH, 19.01.1983 - IVb ZB 787/80
Ein solcher ist für die Beschwerdebegründung nach § 621 e ZPO auch nicht vorgeschrieben (BGH Beschlüsse vom 17. Januar 1979 - IV ZB 111/78 - FamRZ 1979, 232 und vom 20. Juni 1979 - IV ZB 147/78 - FamRZ 1979, 909, 910). - BGH, 20.06.1979 - IV ZB 147/78
Beschwerde gegen eine Entscheidung des Vormundschaftsgerichts - Rechtzeitigkeit …
Auszug aus BGH, 19.01.1983 - IVb ZB 787/80
Ein solcher ist für die Beschwerdebegründung nach § 621 e ZPO auch nicht vorgeschrieben (BGH Beschlüsse vom 17. Januar 1979 - IV ZB 111/78 - FamRZ 1979, 232 und vom 20. Juni 1979 - IV ZB 147/78 - FamRZ 1979, 909, 910). - BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 712/80
Beteiligung des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung am Verfahren über den …
Auszug aus BGH, 19.01.1983 - IVb ZB 787/80
Sie war insoweit am Verfahren beteiligt, ihre Rechtsbeeinträchtigung im Sinne des § 20 Abs. 1 FGG ergab sich aus der ihr auferlegten Verpflichtung, zur Begründung einer Rentenanwartschaft zugunsten der Ehefrau einen Geldbetrag entgegenzunehmen, der für die - ebenfalls fehlerhaft errechnete - Höhe der zu begründenden Anwartschaft zu niedrig bemessen war (vgl. Senatsbeschluß vom 12. November 1980 - IVb ZB 712/80 - FamRZ 1981, 132, 133). - BGH, 26.05.1982 - IVb ZB 718/81
Rechtsnatur der Leistungen der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes; …
Auszug aus BGH, 19.01.1983 - IVb ZB 787/80
Wie der Senat durch Beschluß vom 26. Mai 1982 (BGHZ 84, 158 [BGH 26.05.1982 - IVb ZB 718/81]) zum Ausgleich der betrieblichen Altersversorgung im Bereich der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes entschieden hat, ist - nach Erfüllung der satzungsmäßigen Wartezeit - nur die Anwartschaft des bei einer Zusatzversorgungseinrichtung versicherten, noch im öffentlichen Dienst beschäftigten Ehegatten auf die (statische) Versicherungsrente, nicht hingegen die Anwartschaft auf die (dynamische) Versorgungsrente unverfallbar im Sinne von § 1587 a Abs. 2 Nr. 3 Satz 3 BGB. - BGH, 29.09.1982 - IVb ZB 866/81
Begründung einer Beschwerde gegen die Entscheidung über den Versorgungsausgleich
Auszug aus BGH, 19.01.1983 - IVb ZB 787/80
In der Beschwerdebegründung hat die LVA diese Beschwer form- und fristgerecht geltend gemacht (vgl. Senatsbeschluß vom 29. September 1982 - IVb ZB 866/81 - FamRZ 1982, 1196).