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   BGH, 19.01.1983 - IVb ZB 787/80   

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https://dejure.org/1983,12675
BGH, 19.01.1983 - IVb ZB 787/80 (https://dejure.org/1983,12675)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1983 - IVb ZB 787/80 (https://dejure.org/1983,12675)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1983 - IVb ZB 787/80 (https://dejure.org/1983,12675)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des Versorgungsausgleichs bei Scheidung einer Ehe - Ausgleich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst - Unverfallbarkeit der Anwartschaften des bei einer Zusatzversorgungseinrichtung Versicherten, noch im öffentlichen Dienst beschäftigten Ehegatten auf die ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.01.1979 - IV ZB 111/78

    Beschwerde - Eheurteil - Folgesache - Zulassung beim Beschwerdegericht -

    Auszug aus BGH, 19.01.1983 - IVb ZB 787/80
    Ein solcher ist für die Beschwerdebegründung nach § 621 e ZPO auch nicht vorgeschrieben (BGH Beschlüsse vom 17. Januar 1979 - IV ZB 111/78 - FamRZ 1979, 232 und vom 20. Juni 1979 - IV ZB 147/78 - FamRZ 1979, 909, 910).
  • BGH, 20.06.1979 - IV ZB 147/78

    Beschwerde gegen eine Entscheidung des Vormundschaftsgerichts - Rechtzeitigkeit

    Auszug aus BGH, 19.01.1983 - IVb ZB 787/80
    Ein solcher ist für die Beschwerdebegründung nach § 621 e ZPO auch nicht vorgeschrieben (BGH Beschlüsse vom 17. Januar 1979 - IV ZB 111/78 - FamRZ 1979, 232 und vom 20. Juni 1979 - IV ZB 147/78 - FamRZ 1979, 909, 910).
  • BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 712/80

    Beteiligung des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung am Verfahren über den

    Auszug aus BGH, 19.01.1983 - IVb ZB 787/80
    Sie war insoweit am Verfahren beteiligt, ihre Rechtsbeeinträchtigung im Sinne des § 20 Abs. 1 FGG ergab sich aus der ihr auferlegten Verpflichtung, zur Begründung einer Rentenanwartschaft zugunsten der Ehefrau einen Geldbetrag entgegenzunehmen, der für die - ebenfalls fehlerhaft errechnete - Höhe der zu begründenden Anwartschaft zu niedrig bemessen war (vgl. Senatsbeschluß vom 12. November 1980 - IVb ZB 712/80 - FamRZ 1981, 132, 133).
  • BGH, 26.05.1982 - IVb ZB 718/81

    Rechtsnatur der Leistungen der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes;

    Auszug aus BGH, 19.01.1983 - IVb ZB 787/80
    Wie der Senat durch Beschluß vom 26. Mai 1982 (BGHZ 84, 158 [BGH 26.05.1982 - IVb ZB 718/81]) zum Ausgleich der betrieblichen Altersversorgung im Bereich der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes entschieden hat, ist - nach Erfüllung der satzungsmäßigen Wartezeit - nur die Anwartschaft des bei einer Zusatzversorgungseinrichtung versicherten, noch im öffentlichen Dienst beschäftigten Ehegatten auf die (statische) Versicherungsrente, nicht hingegen die Anwartschaft auf die (dynamische) Versorgungsrente unverfallbar im Sinne von § 1587 a Abs. 2 Nr. 3 Satz 3 BGB.
  • BGH, 29.09.1982 - IVb ZB 866/81

    Begründung einer Beschwerde gegen die Entscheidung über den Versorgungsausgleich

    Auszug aus BGH, 19.01.1983 - IVb ZB 787/80
    In der Beschwerdebegründung hat die LVA diese Beschwer form- und fristgerecht geltend gemacht (vgl. Senatsbeschluß vom 29. September 1982 - IVb ZB 866/81 - FamRZ 1982, 1196).
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